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Eigenheim & Steuern: Unterhalt oder Wertvermehrung?

  • Autorenbild: Stefan Reist
    Stefan Reist
  • 7. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit
🏡 Warum dieser Unterschied so wichtig ist
🏡 Warum dieser Unterschied so wichtig ist

Für Hauseigentümer in der Schweiz sind Unterhaltskosten steuerlich sehr interessant – sie können vom Einkommen abgezogen werden. Aber Vorsicht: Nicht alles, was Sie in Ihr Haus investieren, akzeptiert das Steueramt als „Unterhalt“. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen werterhaltend (abzugsfähig) und wertvermehrend (nicht abzugsfähig).



✅ Werterhaltende Kosten – steuerlich abzugsfähig

Das Steueramt erlaubt den Abzug von Ausgaben, die den bisherigen Zustand erhalten oder wiederherstellen.

Beispiele für abzugsfähige Unterhaltskosten:

  • Reparaturen am Dach oder an der Fassade

  • Ersatz einer defekten Heizung durch ein vergleichbares Modell

  • Malerarbeiten oder Bodenbelag ersetzen

  • Wartung von Liftanlagen oder Sanitärinstallationen

💡 Diese Kosten mindern direkt Ihr steuerbares Einkommen und senken Ihre Steuerlast.


❌ Wertvermehrende Kosten – nicht abzugsfähig

Investitionen, die den Wert Ihrer Liegenschaft erhöhen, gelten als „wertvermehrend“.

Typische Beispiele:

  • Ausbau des Dachstocks in zusätzlichen Wohnraum

  • Anbau eines Wintergartens

  • Installation einer neuen, grösseren Küche statt Ersatz der alten

  • Bau eines Swimmingpools

Diese Ausgaben sind nicht als Unterhalt abziehbar – sie erhöhen jedoch die Anlagekosten und können bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer reduzieren.


🌱 Spezialfall: Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

Ein Sonderfall sind Investitionen in Energiesparen oder Umweltschutz – z. B. Wärmedämmung, Solaranlagen oder Wärmepumpen.👉 Diese sind trotz Wertsteigerung steuerlich abziehbar.


📊 Fazit

  • Werterhaltend = abziehbar (Reparaturen, Ersatz gleicher Qualität)

  • Wertvermehrend = nicht abziehbar, aber relevant bei Grundstückgewinnsteuer

  • Energiesparmassnahmen = abziehbar, auch wenn sie den Wert steigern

👉 Wer die Unterschiede kennt, spart bares Geld – und kann Investitionen clever planen.


📞 Unterstützung für Hauseigentümer

Sie sind unsicher, ob Ihre Renovationskosten steuerlich abzugsfähig sind? Wir prüfen Ihre Unterlagen und sorgen dafür, dass alle zulässigen Abzüge in der Steuererklärung berücksichtigt werden.


Kontakt:

📞 061 508 14 71


 
 
 

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