Eigenheim & Steuern: Unterhalt oder Wertvermehrung?
- Stefan Reist

- 7. Sept.
- 2 Min. Lesezeit

Für Hauseigentümer in der Schweiz sind Unterhaltskosten steuerlich sehr interessant – sie können vom Einkommen abgezogen werden. Aber Vorsicht: Nicht alles, was Sie in Ihr Haus investieren, akzeptiert das Steueramt als „Unterhalt“. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen werterhaltend (abzugsfähig) und wertvermehrend (nicht abzugsfähig).
✅ Werterhaltende Kosten – steuerlich abzugsfähig
Das Steueramt erlaubt den Abzug von Ausgaben, die den bisherigen Zustand erhalten oder wiederherstellen.
Beispiele für abzugsfähige Unterhaltskosten:
Reparaturen am Dach oder an der Fassade
Ersatz einer defekten Heizung durch ein vergleichbares Modell
Malerarbeiten oder Bodenbelag ersetzen
Wartung von Liftanlagen oder Sanitärinstallationen
💡 Diese Kosten mindern direkt Ihr steuerbares Einkommen und senken Ihre Steuerlast.
❌ Wertvermehrende Kosten – nicht abzugsfähig
Investitionen, die den Wert Ihrer Liegenschaft erhöhen, gelten als „wertvermehrend“.
Typische Beispiele:
Ausbau des Dachstocks in zusätzlichen Wohnraum
Anbau eines Wintergartens
Installation einer neuen, grösseren Küche statt Ersatz der alten
Bau eines Swimmingpools
Diese Ausgaben sind nicht als Unterhalt abziehbar – sie erhöhen jedoch die Anlagekosten und können bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer reduzieren.
🌱 Spezialfall: Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
Ein Sonderfall sind Investitionen in Energiesparen oder Umweltschutz – z. B. Wärmedämmung, Solaranlagen oder Wärmepumpen.👉 Diese sind trotz Wertsteigerung steuerlich abziehbar.
📊 Fazit
Werterhaltend = abziehbar (Reparaturen, Ersatz gleicher Qualität)
Wertvermehrend = nicht abziehbar, aber relevant bei Grundstückgewinnsteuer
Energiesparmassnahmen = abziehbar, auch wenn sie den Wert steigern
👉 Wer die Unterschiede kennt, spart bares Geld – und kann Investitionen clever planen.
📞 Unterstützung für Hauseigentümer
Sie sind unsicher, ob Ihre Renovationskosten steuerlich abzugsfähig sind? Wir prüfen Ihre Unterlagen und sorgen dafür, dass alle zulässigen Abzüge in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
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